Garantiebedingungen
für die erweiterte Husqvarna Herstellergarantieauf 5 JAHRE bei privater Nutzung bzw. 3 JAHRE bei gewerblicher Nutzung der Husqvarna Automower® in Deutschland
Inhalt der verlängerten Husqvarna Herstellergarantie
Husqvarna garantiert bei wesentlichen Mängeln, die nachweislich auf Material-oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, die kostenfreieReparatur und übernimmt die schadensbedingten Lohn- und Ersatzteilkosten, die zur Reparatur des Produkts erforderlich sind. Die Lohn- undErsatzteilkosten werden zu 100 Prozent erstattet. Dabei werden die garantiebedingten Lohnkosten gemäß den Arbeitsrichtwerten des Herstellersersetzt und des jeweilig gültigen Garantiestundenverrechnungssatzes vergütet.
Garantiedauer
Durch den Erwerb der verlängerten Husqvarna Herstellergarantie wird die (standardmäßige) zwei- bzw. einjährige Husqvarna Herstellergarantieder unten genannten Automower® Modelle auf 5 Jahre bei privater Nutzung oder auf 3 Jahre bei gewerblicher Nutzung erweitert.Die (standardmäßige) Husqvarna Herstellergarantie bleibt unabhängig vom Erwerb der verlängerten Husqvarna Garantie gültig. Die entsprechendenBedingungen erhalten Sie durch die Registrierung des Automower®.
Garantiebeginn
Die verlängerte Garantie beginnt mit dem Kaufdatum des Automower®. Die Garantie kann nur innerhalb 30 Tage nach Kaufdatum des Automower®bei Husqvarna erworben werden.
Ausschluss der Garantie
Wartungs- und Einstellarbeiten sind keine Garantiefälle. Normale Verschleißerscheinungen sind keine Mängel durch Material- oder Fabrikationsfehler und von der Garantie ausgenommen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich gehört die Abnutzung folgender Teile zum normalen Verschleiß:a. Schneidwerkzeugb. Bereifung
Keine Garantieansprüche bestehen ferner für:
a. die im Gerät verbauten Lithium-Ionen-Akkumulatoren,
b. Automower®, bei denen nach Garantiebeginn technische Veränderungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden;
c. Schäden durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z. B. ein durch mechanische Gewalt einwirkendes Ereignis;
d. mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
e. Schäden durch unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion;
f. Lack-, Oxidations- und Korrosionsschäden.
Voraussetzungen für Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung
(1) Ansprüche aus dieser Vereinbarung kann der Garantienehmer nur geltend machen, wenn
a. während der Laufzeit der Garantie alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der Husqvarna Group durchgeführt werden, und soweit derSchaden/Garantiefall dadurch hätte vermieden werden können. Dem Garantienehmer obliegt der Nachweis, dass der Schaden/Garantiefallauch bei regelmäßiger Wartung nach den Vorgaben der Husqvarna Group eingetreten wäre,
b. der Automower® in Deutschland und über einen durch Husqvarna Deutschland GmbH autorisierten Vertriebsweg erworben wurde,
c. die Garantie über einen durch Husqvarna Deutschland GmbH autorisierten Fachhändler abgewickelt wird,
d. während des gesamten Garantiezeitraums Husqvarna ORIGINAL Teile verwendet werden,e. die Registrierung der verlängerten Garantie für den jeweiligen Automower® innerhalb von 30 Tagen ab Kaufdatum bei Husqvarna durchgeführt wurde.
(2) Husqvarna behält sich das Recht vor, alle Anforderungen auf die Einhaltung der Garantiebedingungen hin zu prüfen und zusätzliche Informationen in Bezug auf alle Antragsformulare zur Registrierung und zur Garantieabwicklung zu verlangen
Verjährung und Übergang der Garantie
a. Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren ein Jahr nach dem Schadenseintritt.
b. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie versehenen Automower® gehen die Ansprüche aus der Garantie mit dem Eigentum am Automower® auf den Erwerber über, sofern dieser den Wechsel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Wechsel, dem Garantiegeber angezeigt hat. Anderenfalls erlischt die Garantie.
c. Die erweiterte Garantie endet unabhängig davon vorzeitig bei einem Verkauf ins Ausland oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer mit dem Tag des Verkaufs.Diese Bedingungen der erweiterten Herstellergarantie beeinträchtigen in keiner Weise Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.